Partnerprogramm

Partnerbedingungen von Banana Loop

Stand/Version: 2026-10-09 · Produkttexte: 2026-09-12-a · Anbieter: ESB Konzept GmbH, Richthofenstr. 19, 86343 Königsbrunn (nachfolgend „Auftraggeber“)

1. Geltung und Parteien

Diese Partnerbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der ESB Konzept GmbH, Richthofenstr. 19, 86343 Königsbrunn (nachfolgend „Auftraggeber“) und der Person oder dem Unternehmen, das sich als Vertriebspartner registriert (nachfolgend „Partner“). Mit dem Setzen des Häkchens bei der Registrierung akzeptiert der Partner diese Bedingungen; das ersetzt eine Unterschrift. Zeitpunkt, Version und ein gekürzter Nachweis der Zustimmung werden gespeichert.

2. Selbstständigkeit – kein Arbeitsverhältnis

Der Partner wird ausschließlich selbstständig und im eigenen Namen tätig. Es entsteht kein Arbeits-, Anstellungs- oder Gesellschaftsverhältnis. Der Partner ist für ein etwaig erforderliches Gewerbe, für seine Steuern und Abgaben sowie für eine etwaige Sozialversicherung selbst verantwortlich. Mit der Anmeldung bestätigt der Partner, gewerblich bzw. selbstständig auftreten zu dürfen und – soweit gesetzlich erforderlich – ein Gewerbe angemeldet zu haben oder unverzüglich anzumelden. Eine Prüfung des Gewerbes oder der unternehmerischen Befugnis durch den Auftraggeber findet nicht statt.

Der Partner handelt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er ist nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert, bestimmt Zeit, Ort und Umfang seiner Tätigkeit frei und unterliegt keinen inhaltlichen Weisungen des Auftraggebers zu konkreten Werbemaßnahmen, abgesehen von den Verboten und Pflichten dieser Bedingungen. Er schuldet keine Mindesttätigkeit. Er darf im Namen des Auftraggebers keine Verträge schließen, keine Zusagen machen und keine Erklärungen abgeben.

3. Aufgabe des Partners – zulässige Werbung

3.1 Aufgabe. Der Partner empfiehlt Banana Loop und vermittelt Interessenten über seinen persönlichen Werbe-Link bzw. Werbe-Code. Die Art der Bewerbung wählt er selbst, im Rahmen der folgenden Pflichten.

3.2 Was Banana Loop ist. Banana Loop ist ausschließlich eine Browser- und Player-Software. Der Auftraggeber stellt keine Inhalte, Mediatheken, Streaming-Angebote, Playlists, IPTV-Angebote, Download-Quellen, Zugangsdaten, Listen, Kataloge oder sonstigen „Quellen“ bereit und betreibt keinen solchen Dienst. Banana Loop enthält keine vorinstallierten Quellen. Die Software ist ausschließlich für die Wiedergabe von Inhalten bestimmt, zu deren Abruf und Wiedergabe der Nutzer berechtigt ist – insbesondere eigene Mediendateien und eigene Stream-Endpunkte.

3.3 Quellenverbot. Dem Partner ist es strikt untersagt, Kunden, Interessenten oder sonstigen Dritten Quellen zu empfehlen, zu nennen, nennen zu lassen, zu verlinken, zu listen, zu zeigen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu vermitteln oder anderweitig nahezulegen. „Quellen“ meint insbesondere (nicht abschließend): Websites, Domains, URLs, Streams, Senderlisten, Mediatheken, IPTV-/Playlist-Adressen (z. B. M3U), Apps Dritter, Foren, Telegram-/Discord-/WhatsApp-/Signal-Gruppen oder -Kanäle, QR-Codes, Screenshots mit Adressen, Zugangsdaten, Anleitungen zum Auffinden rechtswidriger oder urheberrechtlich geschützter Inhalte sowie jeden sonstigen Hinweis, der geeignet ist, konkrete Inhalte oder Zugangsmöglichkeiten zu bezeichnen.

Das Verbot gilt für alle Kanäle und Formen: mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Messenger, Social Media, Video, Live-Stream, Website, Landingpage, Werbemittel, PDF, Chat, Support oder privat. Umgehungen sind ebenfalls untersagt (z. B. „schreib mir privat“, Codes, Andeutungen, Weiterleitung an Dritte, die Quellen nennen).

3.4 Produktdarstellung. Der Partner bewirbt ausschließlich die Software Banana Loop und deren Funktionen. Zur Beschreibung des Produkts verwendet er die vom Auftraggeber bereitgestellten Produkttexte (Anhang 2) oder inhaltlich gleichbedeutende Formulierungen. Er weist Interessenten darauf hin, dass Banana Loop keine Inhalte mitbringt und ausschließlich für die Wiedergabe von Inhalten bestimmt ist, zu deren Abruf und Wiedergabe der Nutzer berechtigt ist – insbesondere eigene Mediendateien und eigene Stream-Endpunkte. Untersagt sind Aussagen, die den Eindruck erwecken, mit Banana Loop ließen sich Filme, Serien, Sender oder sonstige fremde Inhalte ansehen, sowie die Verwendung der in Anhang 1 genannten Begriffe. Untersagt ist ferner Werbung in Umfeldern (Foren, Gruppen, Kanäle, Websites), die auf rechtswidrige Inhalte ausgerichtet sind.

3.5 Lautere Werbung. Der Partner wirbt ausschließlich wahrheitsgemäß und rechtlich zulässig. Untersagt sind: irreführende oder unzutreffende Aussagen (auch zu Funktionen, Preisen oder Verdienstmöglichkeiten); Spam sowie jede unzulässige Werbung (u. a. unverlangte E-Mail-, Telefon- oder Messenger-Werbung entgegen § 7 UWG); irreführende Domains; gefälschte Bewertungen; die unbefugte Nutzung fremder Marken. Der Partner macht keine Angaben zu garantierten Einnahmen; Verdienstbeispiele kennzeichnet er als unverbindlich. Er hält Werbe- und Datenschutzrecht (insbesondere UWG, DSGVO) eigenverantwortlich ein und kennzeichnet Werbung als solche und seinen Werbe-Link als Partnerlink, soweit das Gesetz dies verlangt.

3.6 Dokumentation und Auskunft. Der Partner bewahrt seine Werbemaßnahmen (Texte, Videos, Posts, Landingpages) für zwölf Monate nach Veröffentlichung auf und legt sie dem Auftraggeber auf Anfrage innerhalb von fünf Werktagen vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Partner Auskunft über Art, Inhalt und Kanäle seiner Werbung zu verlangen und einzelne Maßnahmen zu untersagen. Der Partner stellt beanstandete Inhalte unverzüglich ein und entfernt sie, soweit ihm das möglich und zumutbar ist. Eine vorherige Prüfung oder Freigabe einzelner Werbeinhalte durch den Auftraggeber findet nicht statt und begründet keine Billigung.

3.7 Weitere Partner. Wirbt der Partner weitere Partner an, akzeptieren diese diese Bedingungen selbst. Der Partner haftet für deren Verstöße nur, soweit er sie veranlasst oder trotz Kenntnis geduldet hat. Provisionen werden ausschließlich für vermittelte Endkunden gezahlt, nicht für das Anwerben weiterer Partner.

4. Provision

Der Partner erhält Provisionen nach der jeweils gültigen Provisionsliste des Auftraggebers, die Bestandteil dieser Bedingungen ist und die der Auftraggeber nach Ziffer 8 anpassen kann.

Ein Provisionsanspruch entsteht nur für tatsächlich zustande gekommene, bezahlte und nicht widerrufene Kundenverträge und erst nach Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist des Kunden bzw. mit der ersten nicht widerrufenen Abrechnung. Für widerrufene, stornierte, zurückgebuchte, erstattete oder betrügerisch herbeigeführte Verträge besteht kein Anspruch; bereits gutgeschriebene Beträge werden zurückbelastet (Storno).

Für Jahresabos wird die Provision einschließlich etwaiger Team-Beteiligungen (Ebenen 2–5) nicht in einer Summe, sondern in zwölf gleichen Monatsraten gutgeschrieben. Maßgeblich ist der Provisionssatz zum Zeitpunkt der Zahlung des Kunden; er gilt für alle zwölf Raten. Die erste Rate wird nach Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage nach Zahlung) fällig, jede weitere Rate jeweils einen Monat später, gerechnet ab dem Zahlungstag. Endet der Kundenvertrag vorzeitig, entfallen die noch nicht fälligen Raten; kündigt der Kunde zum Ende der bezahlten Laufzeit, werden alle zwölf Raten weiter gutgeschrieben. Wird das Entgelt ganz oder teilweise erstattet oder zurückgebucht, entfallen die noch nicht fälligen Raten im Verhältnis des erstatteten zum gezahlten Betrag, und bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Raten werden im selben Verhältnis zurückbelastet und mit künftigen Provisionen verrechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 9.2 entfallen die danach fällig werdenden Raten. Diese Regel gilt für Zahlungen ab dem Wirksamwerden dieser Fassung; zuvor bezahlte Jahresabos werden nach der bisherigen Regel abgerechnet.

Es besteht kein Anspruch auf ein Mindesteinkommen und keine Garantie auf eine bestimmte Zahl von Vermittlungen. Provisionen sind an die tatsächliche, andauernde Zahlung des jeweiligen Kunden gekoppelt und enden, wenn dessen Vertrag endet.

Der Auftraggeber führt ein Provisionskonto im Partnerportal und rechnet monatlich ab. Er ist berechtigt, offene Provisionen mit Rückbelastungen zu verrechnen und eine Stornoreserve von bis zu 20 % der monatlichen Gutschrift für längstens 90 Tage einzubehalten.

5. Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Connect) auf ein vom Partner eingerichtetes Auszahlungskonto, frühestens ab einem Guthaben von 20 € und nach erfolgreicher Identitätsprüfung durch den Zahlungsdienstleister.

Der Partner stellt die für Gutschrift, Abrechnung und Steuer erforderlichen Angaben bereit und ist für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung seiner Provisionen selbst verantwortlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Gutschriftverfahren abzurechnen.

6. Verantwortung, Freistellung und Vertragsstrafe

6.1 Verantwortung. Der Partner ist für sämtliche eigenen Werbemaßnahmen, Aussagen und Inhalte allein verantwortlich und trägt deren volles Risiko. Das gilt insbesondere für Verstöße gegen das Quellenverbot in Ziffer 3.3. Der Auftraggeber macht sich Inhalte des Partners nicht zu eigen.

6.2 Freistellung. Der Partner stellt den Auftraggeber sowie dessen Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Rechteinhaber, Wettbewerber und Verbraucher) frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Bedingungen durch den Partner beruhen – insbesondere auf Quellen-, Inhalts- oder Zugangsempfehlungen, unzulässiger Werbung sowie Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrechtsverletzungen. Die Freistellung umfasst Schadensersatz, Abmahn- und Vergleichsbeträge (soweit vom Partner freigegeben oder gerichtlich verbindlich) sowie die notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Die Kosten der Rechtsverteidigung trägt der Partner auch dann, wenn sich der Anspruch als unbegründet erweist, sofern die Inanspruchnahme durch ein pflichtwidriges Verhalten des Partners veranlasst wurde.

Der Auftraggeber informiert den Partner über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dem keine Frist oder Geheimhaltung entgegensteht. Der Partner wirkt an der Abwehr mit und erteilt unverzüglich alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen. Die Freistellungspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, soweit Ansprüche auf dem früheren Verhalten des Partners beruhen.

6.3 Vertragsstrafe. Verstößt der Partner schuldhaft gegen das Quellenverbot (Ziffer 3.3) oder gegen das Verbot irreführender Werbung, unverlangter Werbung (§ 7 UWG) oder gefälschter Bewertungen (Ziffer 3.5), kann der Auftraggeber für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festsetzen, deren Angemessenheit im Streitfall gerichtlich überprüft wird (§ 315 BGB). Die Vertragsstrafe darf 5.000 € je Verstoß nicht übersteigen; hat der Partner in den sechs Monaten vor dem Verstoß durchschnittlich mehr als 500 € Provision pro Monat erhalten, tritt an die Stelle dieser Grenze das Zehnfache der durchschnittlichen Monatsprovision. Mehrere Verstöße, die auf einem einheitlichen Entschluss beruhen, gelten als ein Verstoß. Weitergehende Ansprüche (Schadensersatz, Unterlassung, Rückforderung, Kündigung) bleiben unberührt; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatz angerechnet.

7. Marken, Inhalte, Werbemittel

Name, Logo und Werbematerialien von Banana Loop bleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Partner erhält nur ein einfaches, jederzeit widerrufliches und nicht übertragbares Recht, die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien für die Bewerbung im Rahmen dieser Bedingungen zu nutzen. Eigene Werbemittel unter Verwendung der Marke bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform. Nach Beendigung der Zusammenarbeit stellt der Partner jede Nutzung der Marke und der Werbematerialien unverzüglich ein.

8. Änderungen der Bedingungen und der Provisionsliste

Der Auftraggeber kann diese Bedingungen und die Provisionsliste mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail oder im Portal) angekündigt; die Mitteilung weist auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen des Schweigens gesondert hin. Widerspricht der Partner nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei die Zusammenarbeit zum Wirksamwerden der Änderung in Textform beenden.

Änderungen der Provisionsliste gelten für ab dem Wirksamwerden vermittelte Kunden; für zuvor vermittelte Kundenverträge werden Provisionssätze nur mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten geändert. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt.

9. Laufzeit, Kündigung, Sperrung

9.1 Ordentliche Kündigung. Die Zusammenarbeit wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können sie in Textform ordentlich kündigen; die Kündigungsfrist beträgt im ersten Vertragsjahr einen Monat, im zweiten zwei Monate und danach drei Monate, jeweils zum Monatsende.

9.2 Außerordentliche Kündigung und Sperrung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere vor bei Verstoß gegen das Quellenverbot (Ziffer 3.3), bei unzulässiger oder illegaler Werbung, bei Missbrauch oder Betrug oder bei erheblicher Rufschädigung des Auftraggebers. Bei einem Verstoß gegen das Quellenverbot ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich. In diesen Fällen kann der Auftraggeber das Partnerkonto sofort sperren und außerordentlich kündigen.

Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß kann der Auftraggeber das Partnerkonto für die Dauer der Aufklärung vorläufig sperren; Provisionen entstehen in dieser Zeit weiter und werden nach Ausräumung des Verdachts ausgezahlt.

9.3 Folgen der Beendigung. Bereits vermittelte Kundenverträge bleiben von der Beendigung unberührt und laufen weiter. Nach einer ordentlichen Beendigung vermittelt der Partner keine neuen Kunden mehr, erhält aber auf seine bereits vermittelten, weiterlaufenden und bezahlten Kundenverträge weiterhin die laufende Provision, solange diese bestehen.

Bei außerordentlicher Kündigung aus einem vom Partner zu vertretenden wichtigen Grund entfällt die laufende Provision für die Zeit nach dem Zugang der Kündigung. Der Auftraggeber kann bis dahin entstandene, noch nicht ausgezahlte Provisionen mit Vertragsstrafen, Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen verrechnen und im Übrigen bis zur Klärung dieser Ansprüche zurückbehalten. Zu Unrecht bezogene Provisionen sind zurückzuzahlen.

10. Datenschutz

Beide Seiten halten die datenschutzrechtlichen Vorgaben ein. Der Partner erhält keine personenbezogenen Kundendaten des Auftraggebers und verarbeitet solche nicht; im Partnerportal sieht er nur pseudonymisierte Angaben zu vermittelten Kunden (z. B. Kundennummer, Status). Für die Verarbeitung von Daten im Rahmen seiner eigenen Werbung ist der Partner selbst verantwortlich. Die Verarbeitung der Daten des Partners durch den Auftraggeber ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

11. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz). Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftraggeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Fortbestand des Partnerprogramms oder bestimmter Provisionssätze besteht nicht.

Für Handlungen, Aussagen und Inhalte des Partners ist allein der Partner verantwortlich; der Auftraggeber macht sie sich nicht zu eigen. Ebenso ist der Auftraggeber nicht dafür verantwortlich, welche Inhalte Endkunden mit Banana Loop aufrufen. Der Auftraggeber überwacht die Kommunikationskanäle des Partners nicht vorab; Hinweise auf Verstöße nimmt er unter kontakt@esb-bayern.de entgegen und ergreift bei konkreten Hinweisen Maßnahmen nach diesen Bedingungen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftraggebers. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anhang 1: Untersagte Werbebegriffe und -aussagen

Die folgenden Begriffe und sinngleiche Formulierungen darf der Partner in keiner Werbung für Banana Loop verwenden:

Anhang 2: Offizielle Produkttexte

Versionsnummer der Produkttexte: 2026-09-12-a.

Kurzbeschreibung. Banana Loop ist ein Browser und Player für Windows, Android und Fire TV / Android TV. Die Software enthält keine Inhalte, Quellen oder Listen. Sie ist für die Wiedergabe eigener Mediendateien und eigener Stream-Endpunkte bestimmt, zu deren Abruf und Wiedergabe der Nutzer berechtigt ist.

Langbeschreibung. Banana Loop ist eine Browser- und Player-Software (Windows, Android, Fire TV / Android TV) mit Funktionen wie Werbe- und Popup-Blocker, Player-Modus und TV-Modus. Banana Loop stellt keine audiovisuellen Inhalte bereit und liefert keine Verzeichnisse, Kataloge, Senderlisten oder sonstigen Quellen mit. Welche Dateien oder Adressen die Software öffnet, bestimmt allein der Nutzer. Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist die private, rechtmäßige Wiedergabe eigener Mediendateien und eigener Stream-Endpunkte (z. B. eigener Medienserver oder NAS), zu deren Abruf und Wiedergabe der Nutzer berechtigt ist.